Niederlage für Kritiker des geplanten AirParks beim Flugplatz Buochs
Der Gestaltungsplan für den Industriepark auf dem Gemeindegebiet von Ennetbürgen und Stans hat vor der obersten Instanz Bestand.
Nachdem der Gestaltungsplan 2015 im kantonalen Amtsblatt ausgeschrieben worden war, erhob eine Korporation als Eigentümerin zweier angrenzender Parzellen in Ennetbürgen Einsprache. Nacheinander landete der Fall bei den Gemeinderäten, bei der kantonalen Baudirektion und vor dem Nidwaldner Verwaltungsgericht, wobei das Ergebnis immer das gleiche war: Die Korporation blitzte ab.
In letzter Instanz hatte nun das Bundesgericht über den Gestaltungsplan für den AirPark zu entscheiden und hat die Einsprache abgewiesen.
Somit tritt der Gestaltungsplan nach 4-jähriger Einspracheverzögerung rechtsgültig in Kraft.